flowdrive AGB´s für Endkunden

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „ENDKUNDEN-AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der flowdrive GmbH, Kaiserstraße 33, 74072 Heilbronn und Privatkunden sowie Gewerbekunden, welche über die flowdrive GmbH Fahrzeuge Kraftfahrzeuge zur eigenen Nutzung anmieten.

1.2 Sie erkennen die Geltung dieser ENDKUNDEN-AGB als ausschließliche vertragliche Grundlage für die Nutzung der gemieteten Fahrzeuge an. Etwaig bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen Ihrerseits entfalten keine Geltung, selbst wenn wir diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.3 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber flowdrive zur Einhaltung der Bestimmungen dieser ENDKUNDEN-AGB. Von den Pflichten dieser ENDKUNDEN-AGB können der Kunde und flowdrive in dem jeweiligen Mietvertrag durch ausdrückliche Vereinbarung abweichen, soweit sie die Durchführung des Mietvertrages, insbesondere Nutzung und Rückgabe des Fahrzeugs betreffen. Zur Klarstellung: Eine solche abweichende Vereinbarung hat keine Wirkung gegenüber flowdrive und begründet insbesondere keine Haftung von flowdrive. Dies bedeutet auch, dass Kunden und flowdrive nicht von Bestimmungen abweichen können, soweit diese die Leistungen von flowdrive betreffen, insbesondere die Bestimmungen zur Rechnungsstellung und Zahlung.

 

2 VERTRAGSSCHLUSS ÜBER DIE BUCHUNG VON FAHRZEUGEN

2.1 Die Buchung eines Fahrzeugs kommt durch Angebot und Annahme zustande. In der bloßen Darstellung eines Fahrzeugs auf unserer Plattform, sei es im Rahmen eines Inserats oder auf sonstige Weise, liegt kein Angebot auf den Abschluss eines entsprechenden Mietvertrags. Inserate stellen stets nur eine Einladung an Sie dar, ihrerseits ein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags über das betreffende Fahrzeug zu den entsprechenden Konditionen („Angebot“) abzugeben.

2.2 Sie geben ein Angebot ab, indem Sie innerhalb eines Inserats auf die Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ klicken, oder auch telefonisch bzw. per E-Mail dies zum Ausdruck bringen.

2.3 Im Anschluss daran erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung per E-Mail an die durch Sie beim Registrierungsprozess hinterlegte E-Mail-Adresse. Diese Buchungsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Angebots dar.

2.4 Die verbindliche Annahme oder Ablehnung Ihres Angebots erfolgt durch flowdrive binnen eines Zeitraums von 24 Stunden. Sie erhalten eine entsprechende Mitteilung per E-Mail.

2.5 Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht dem Kunden, auch wenn er Verbraucher ist, kein Widerrufsrecht zu.

 

3 KUNDEN UND SONSTIGE ZUR FAHRZEUGNUTZUNG BERECHTIGTE

3.1 Kunden können Privat- und Firmenkunden sein.

3.2 Ein Fahrzeug darf vorbehaltlich der Regelungen gemäß dieser ENDKUNDEN-AGB nur von dem oder den in der jeweiligen Buchung angegebenen nutzungsberechtigten Fahrern (nachfolgend „nutzungsberechtigter Fahrer“) geführt werden. Führen im Sinne dieser Klausel erfasst ausdrücklich auch das Bewegen des Fahrzeugs auf Privatgelände, wo die Straßenverkehrsordnung oder entsprechende ausländische gesetzliche Regelungen möglicherweise keine Geltung haben.

3.3 Der nutzungsberechtigte Fahrer darf das Fahrzeug für einzelne Fahrten allen weiteren, in der Buchungsbestätigung aufgeführten Fahrern überlassen (nachfolgend „nutzungsberechtigte Dritte“). Die Regelungen dieses Abschnitts 6 der ENDKUNDEN-AGB müssen entsprechend auch für nutzungsberechtigte Dritte eingehalten werden. Weiteren Personen darf der nutzungsberechtigte Fahrer das Fahrzeug nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung von flowdrive zur Nutzung überlassen.

3.4 Für sämtliche nutzungsberechtigte Fahrer ist gegenüber flowdrive das Vorliegen der Fahrerlaubnis nachzuweisen. Der Nachweis muss nach der Fahrzeug-Buchung per email über ein Scan der Fahrerlaubnis erfolgen. [ALTERNATIV: Kopien der Fahrerlaubnisdokumente der in der Buchung bezeichneten nutzungsberechtigten Fahrer sind bei der Übergabe flowdrive gegenüber vorzulegen.]

3.5 Nutzungsberechtigter Fahrer darf nur sein, wer mindestens 18 Jahre alt ist und im Besitz einer zur Führung des gebuchten Fahrzeugs erforderlichen, in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis ist und alle darin gegebenenfalls enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllt. Kunden haben eigenständig zu prüfen, ob sich der jeweilige nutzungsberechtigte Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland noch gültigen Fahrerlaubnis befindet.

3.6 Der Kunde verpflichtet sich, flowdrive sofort das Erlöschen, die Entziehung oder den anderweitigen Verlust der Fahrerlaubnis des nutzungsberechtigten Fahrers anzuzeigen und die Benutzung des Fahrzeugs sofort einzustellen. Der Kunde hat in diesem Fall Sorge dafür zu tragen, dass sich das Fahrzeug nach Beendigung der Nutzung an einem sicheren Ort befindet, an dem das Parken von Kraftfahrzeugen entsprechend der geltenden gesetzlichen Regelungen zulässig ist.

3.7 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der nutzungsberechtigte Fahrer und ggf. sonstige nutzungsberechtigte Dritte sämtliche sich aus diesen ENDKUNDEN-AGB ergebende Pflichten einhalten. Der Kunde haftet in diesem Zusammenhang – unbeschadet einer möglichen Haftung des Nutzungsberechtigten Fahrers oder des Dritten – für deren Pflichtverletzungen gegenüber flowdrive.

3.8 flowdrive kann die Buchung und Nutzung von Fahrzeugen an weitere Voraussetzungen oder Bedingungen knüpfen. In diesem Fall werden wir den Endkunden vor der Buchung eines Fahrzeuges auf solche hinweisen.

3.9 Der Kunde hat uns eine Änderung seiner relevanten Daten (Name bzw. Firmenname, Adresse, Bankverbindung) bzw. der Daten der nutzungsberechtigten Fahrer (Name, Anschrift) unverzüglich schriftlich per E-Mail anzuzeigen.

 

4 FAHRZEUGÜBERGABE

4.1 Sobald das gebuchte Fahrzeug für Sie bereitsteht, werden Sie hierüber telefonisch bzw. per E-Mail informiert.

4.2 Es besteht für Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug einem gewünschten Ort (z.B. Ihre Wohnung, Ihr Arbeitsort) bereitstellen zu lassen.

4.2.1 Das Fahrzeug wird ausschließlich an den Kunden oder den nutzungsberechtigten Fahrer übergeben, der sich mit Personalausweis oder seinem Reisepass ausweisen kann. Zusätzlich ist ein gültiges Fahrerlaubnisdokument zur Übergabe vorzulegen. Eine Übergabe kann ferner ausschließlich an verkehrstüchtige Personen erfolgen (zusammengefasst bezeichnet als: „Übergabevoraussetzungen“).

4.2.2 Für das Anliefern des Fahrzeugs an einen Wunschort entstehen dem Kunden ggf. zusätzliche Kosten, die dann separat ausgewiesen werden.

4.3 flowdrive ist berechtigt, ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug bei Abholung bereitzustellen und an Sie zur Erfüllung des Vertrags zu übergeben, sollte das in der Anfrage gebuchte Fahrzeug nicht mehr zur Verfügung stehen. Voraussetzung dafür ist, dass alle signifikante Ausstattungsmerkmale eingehalten wurden. Signifikante Ausstattungsmerkmale sind: Fahrzeugmarke und- typ, Schadensfreiheit, Farbe, Motorleistung mit einer zulässigen Abweichungstoleranz von 10%, Getriebeart, Kraftstoff, Karosserieart (Kombi, Limousine etc.), Anzahl der Sitze und Türen.

4.4 Bei der Übergabe wird das jeweilige Fahrzeug durch einen sachkundigen Mitarbeiter von flowdrive oder einem von diesem beauftragten Dritten (nachfolgend „Sachkundiger“ genannt) gemeinsam mit dem Kunden bzw. dem nutzungsberechtigten Fahrer besichtigt und eventuelle Schäden werden, soweit erkennbar, im „Übergabeprotokoll“ festgehalten.

4.5 Nach Besichtigung des Fahrzeugs, ist das Fahrzeug-Übergabe-Protokoll von dem Sachkundigen und dem Kunden bzw. dem nutzungsberechtigten Fahrer zu unterschreiben. Dieses dokumentiert den vertragsgemäßen Gesamtzustand des Fahrzeugs. Zusammen mit dem zu übergebenden Fahrzeug erhalten beide Parteien ein Exemplar des Übergabeprotokolls.

 

5 VERTRAGSGEMÄSSE NUTZUNG UND PFLICHTEN DES KUNDEN

5.1 Allgemeine Sorgfaltspflichten: Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich entsprechend der Betriebsanleitung zu behandeln, in verkehrssicherem Zustand zu erhalten und insbesondere aufleuchtende Warnleuchten und Wartungsintervalle, etwa betreffend das Nachfüllen von Betriebsflüssigkeiten, zu beachten. Er verpflichtet sich ferner, das Fahrzeug zu keinem anderen als dem vertragsgemäßen Zweck zu verwenden und das Fahrzeug stets ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrssicher abzustellen.

5.2 Halterpflichten: Halter des Fahrzeugs bleibt flowdrive. Der Kunde verpflichtet sich aber ebenfalls die gesetzlichen Vorgaben an Kfz-Halter einzuhalten.

5.3 Alleinige Verantwortlichkeit des Kunden für Bußgelder und sonstige Strafen:

5.3.1 Der Kunde stellt sicher, dass bei Verkehrsverstößen, die mit dem Fahrzeug in unmittelbarem Zusammenhang stehen, die erforderlichen Maßnahmen gegenüber den Ordnungsbehörden ergriffen werden.

5.3.2 Die Kosten für Nutzungsgebühren (insbesondere Maut und Vignetten), Bußgelder und Strafen für Verkehrsverstöße werden während der jeweiligen Laufzeit der Buchung vom Kunden getragen. Sollten in diesem Zusammenhang deutsche oder ausländische öffentliche oder sonstige Stellen von flowdrive als Halter entsprechende Zahlungen verlangen, verpflichtet sich der Kunde, flowdrive hiervon unverzüglich nach einer entsprechenden Benachrichtigung freizustellen.

5.3.3 Bei Verstößen gegen die Verpflichtungen nach den beiden vorgenannten Punkten sowie zur Wahrung eigener Interessen ist flowdrive berechtigt, Name, Anschrift und Kontaktdaten des Kunden, des nutzungsberechtigten Fahrers oder des nutzungsberechtigten Dritten den Behörden bekanntzugeben. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf Besonderheiten u.a. der österreichischen und schweizerischen Straßenverkehrsordnung hin, die u. U. bei Verstößen und Nichtbefolgung zu einer strafrechtlichen Verfolgung von Organen des Zulassungsinhabers führen können (Lenkerauskunft).

5.4 Vorwiegende Nutzung in Deutschland: Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, die Fahrzeuge vorwiegend in Deutschland zu nutzen.

5.5 Verbotene Nutzungen: Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden:

  1. a) zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer     Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Überführungsfahrten,
  2. b) für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,
  3. c) zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung,
  4. d) als Gegenstand journalistischer/publizistischer Tätigkeit (Veröffentlichung von gewerblichen Testberichten     und Erfahrungsberichten gegenüber der Presse oder gewerblichen Veröffentlichung im Internet z.B. in     sozialen Medien etc.),
  5. e) zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe an Dritte, die nicht nutzungsberechtigte Dritte im Sinne     dieser ENDKUNDEN-AGB sind, einschließlich Carsharing und ähnlicher Angebote,
  6. f) zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,
  7. g) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,
  8. h) unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder sonstigen     berauschenden Mitteln oder Arzneimitteln, sofern diese Substanzen die Verkehrstüchtigkeit einschränken,
  9. i) abseits befestigter Straßen,

5.6 Rauchverbot: Das Rauchen und das Verdampfen von Flüssigkeiten mithilfe so genannter E-Zigaretten oder ähnlicher Vorrichtungen ist im Fahrzeug verboten.

5.7 Tiertransport: Tiere dürfen nur in den dafür vorgesehenen Transportboxen im Kofferraum transportiert werden.

5.8 Veränderungen des Fahrzeugs: Es dürfen zu keiner Zeit und in keiner Weise ohne vorherige schriftliche Zustimmung von flowdrive Veränderungen technischer oder optischer Art (wie beispielsweise das Anbringen von Aufklebern, Umbauten oder Fahrzeug-Tuning) am und im Fahrzeug vorgenommen werden.

5.9 Fahrten ins Ausland

5.9.1 Fahrzeuge bis zu einer Brutto UPE von maximal 60.000€ dürfen sowohl in Zone 1 als auch in Zone 2 bewegt werden. Fahrzeuge mit einer Brutto UPE von mehr als 60.000€ dürfen lediglich in Zone 1 bewegt werden.

Alle Länder, die in Zone 1 und Zone 2 nicht enthalten sind, dürfen nicht befahren werden.

Zone 1: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien,

Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien

Zone 2: Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn

Eine Verbringung in alle nicht hier aufgeführten Länder ist ausdrücklich untersagt und ist nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung von flowdrive erlaubt.

5.9.2 Bei Fahrten ins Ausland ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Dokumente und Sicherheitszubehör, wie z.B. ausreichende Warnwesten, nach Bestimmungen des Zielortes und durchreisten Länder im Fahrzeug mitzuführen.

5.9.3 Das Risiko, das aus einem Einsatz außerhalb Deutschlands resultiert, trägt, soweit es nicht vom Schutz der von flowdrive nach der Buchung abzuschließenden Kfz-Versicherung umfasst ist, vollumfänglich der Kunde. In diesen Fällen hat der Kunde flowdrive von der Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen. Handlungen zur Abwehr derartiger Ansprüche hat der Kunde auf eigene Kosten vorzunehmen. Bei Schadensfällen im Ausland muss der Kunde gegebenenfalls die Kosten der Schadenabwicklung verauslagen. Diese werden ihm nach Vorlage ordnungsgemäßer Belege von flowdrive in den Grenzen der nach der Buchung von flowdrive abzuschließenden Kfz-Versicherung erstattet.

 

6 PAKETPREIS, RECHNUNGSSTELLUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Der Paketpreis für das gebuchte Fahrzeug ist der Buchung zu entnehmen. Ein Buchungsintervall beträgt einen Monat. flowdrive stellt dem Endkunden den Paketpreis im Voraus des jeweiligen Buchungsintervalls in Rechnung. Beginn der Nutzung ist das Datum der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden. Ab diesem Datum berechnet sich der Betrag für einen Buchungsintervall.

6.2 Die in der Buchung angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise. Die Umsatzsteuer und sämtliche infrage kommende sonstige Preisbestandteile sind darin enthalten. Etwaige Überführungskosten sind ebenfalls in der Buchung angegeben. Zusätzliche Liefer-, Fracht- oder Versandkosten fallen darüber hinaus nicht an.

6.3 Ggf. kann vom Mieter die Zahlung einer Kaution in entsprechend ausgewiesener Höhe verlangt werden. Die Kaution dient

zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters, die aus dem Mietverhältnis resultieren und ist mit Abschluss dieses

Vertrages, vor Übergabe des Fahrzeugs fällig, so dass sie vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben

wird. Der Vermieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen.

6.4 Etwaige, in der Buchung vereinbarte Nebenleistungen, die vom Endkunden gesondert gebucht werden, sind, soweit in der Buchung nicht als Bestandteil des Paketpreises ausdrücklich ausgewiesen, vom Kunden gesondert zu bezahlen.

6.5 Zahlungen des Endkunden können mit Erfüllungswirkung ausschließlich bargeldlos mithilfe der von uns angegeben Bezahldienste auf das von flowdrive in der Buchung oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden.

6.6 Der Endkunde hat die Möglichkeit flowdrive ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen (SEPA-Basislastschriftmandat für Privatkunden und SEPA-Firmenlastschriftmandat für Firmenkunden). Der Kunde ermächtigt in diesem Fall flowdrive, das SEPA-Lastschriftmandat auch für alle späteren Fahrzeugbuchungen sowie etwaiger anderer Entgelte, die der Kunde aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung schuldet (z.B. Strafzettel) zu nutzen.

6.7 Kommt es zu einer vom Endkunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Kunde flowdrive den Schaden zu ersetzen, der uns typischerweise durch eine solche Rücklastschrift entsteht. Hierzu hat der Kunde an flowdrive einen Betrag in Höhe von EUR 8,- als Schadensersatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.

6.8 Der Kunde und flowdrive vereinbaren, dass die Zahlung des ersten Buchungsintervalls nach Annahme der Buchung durch den flowdrive sofort fällig wird. Jedes folgende Buchungsintervall wird turnusmäßig an dem Tag des jeweiligen Folgemonats fällig, der kalendarisch dem Tag entspricht, an dem die Laufzeit begonnen hat.

6.9 Der Endkunde stimmt zu, dass die Rechnungen von flowdrive grundsätzlich in elektronischer Form an die durch den Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt werden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen mehr erhält und flowdrive eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersendet.

6.10 flowdrive ist verpflichtet dem Endkunden im Falle einer vom Endkunden nicht verschuldeten Panne oder Verkehrsunfall einen Ersatzwagen zur Verfügung stellen.

6.10.1 Der Ersatzwagen ist für 7 Tage für den Endkunden kostenfrei.

6.10.2 Für den Zeitraum von 7 Tagen sind die, laut der Buchung vereinbarten Kilometer inklusive und berechnen sich anteilig auf die Tage im aktuellen Kalendermonat.

6.10.3 Die Regelungen finden keine Anwendung, sollte das Fahrzeug zu einem regulären Werkstatttermin einberufen worden sein und sich eine Reparatur nicht länger als 2 Werktage abzeichnen. Ist die Reparatur länger als 2 Werktage angesetzt, so ist ein Ersatzwagen zu stellen, wie unter 9.9.1 geregelt.

6.10.4 Die Bereitstellung eines Ersatzwagens hat nur innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- land zu erfolgen. Fahrten in angrenzende Länder bzw. das Ausland sind mit dem Ersatzwagen nicht gestattet. Für Übergabe und Rücknahme des Ersatzwagen gelten diese ENDKUNDEN-AGB.

7 HAFTUNG DES KUNDEN

7.1 Der Kunde ist in den Grenzen des Umfangs der Kfz-Versicherung nach den Ziffern 8.5 und 10 dieser ENDKUNDEN-AGB von der Haftung freigestellt. Für Schadensfälle, die nicht im Rahmen der Kfz-Versicherung nach Ziffer 8.5 und 10 dieser ENDKUNDEN-AGB ersetzt werden, haftet der Kunde uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Pro Schadensfall, den der Kunde zu vertreten hat, fällt eine Selbstbeteiligung des Kunden an. Die Höhe ist den Details der entsprechenden Buchung, der Produktdetailseite zu entnehmen.

 

8 HAFTUNG VON FLOWDRIVE

8.1 Die Haftung von flowdrive ist auf seine vertragswesentlichen Pflichten beschränkt. Diese liegen die Überlassung des Fahrzeugs zum vertragsgemäßen Gebrauch, dessen Instandhaltung entsprechend der Regelungen in diesen ENDKUNDEN-AGB und die Beachtung der Verkehrssicherungspflichten. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von flowdrive liegende und von diesem nicht zu vertretende Ereignisse, durch welche flowdrive ganz oder teilweise an der Erfüllung dieser Verpflichtungen gehindert wird, insbesondere Krieg, terroristische Anschläge, Naturkatastrophen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks entbinden flowdrive für die Dauer dieser Ereignisse von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.

8.2 Im Übrigen ist die Haftung von flowdrive wegen Verletzung sonstiger Pflichten, unerlaubten Handlungen und positiven Vertragsverletzungen oder Verschulden beim Vertragsschluss auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

8.3 In Fällen von lediglich leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit ist die Haftung von flowdrive auch bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den Ersatz des unmittelbaren und vertragstypisch vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8.4 flowdrive haftet in dem Umfang, wie sein Verschulden im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat.

8.5 Sämtliche zuvor festgelegten Einschränkungen der Haftung von flowdrive gelten nicht, soweit es sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt.

 

9 VERFÜGUNGEN, ZWANGSVOLLSTRECKUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT, AUFRECHNUNG, ABTRETUNGEN

9.1 Falls eine Zwangsvollstreckung in das Fahrzeug droht oder erfolgt ist, ist flowdrive unverzüglich zu benachrichtigen.

9.2 Sie sind nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen von flowdrive aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen von flowdrive auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Mietvertrag geltend machen.

9.3 Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nicht zu, es sei denn, das Zurückbehaltungsrecht beruht auf demselben Vertragsverhältnis.

9.4 Ansprüche und sonstige Rechte des Kunden aus dem Vertragsverhältnis mit flowdrive können nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung desselben abgetreten werden. flowdrive ist berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Refinanzierung abzutreten.

 

10 LAUFZEIT DER FAHRZEUGBUCHUNG, KÜNDIGUNG

10.1 Die in der Buchung vereinbarte Laufzeit beginnt am Tag der vereinbarten Übergabe des jeweiligen Fahrzeugs. Die Laufzeit beginnt erst mit der tatsächlichen Übergabe des Fahrzeugs, wenn zu dem Termin des vorgenannten Satzes keine Übergabe des Fahrzeugs stattfindet, sofern nicht der Kunde diesen Umstand zu vertreten hat.

10.2 Wünscht der Kunde einen nahtlosen Wechsel zu einem anderen Fahrzeug, so hat er dies mindestens 1 Monat vor Ablauf Buchung Laufzeit bei flowdrive anzuzeigen.

10.3 Der Kunde hat das Fahrzeug spätestens am letzten Tag der vorbezeichneten Frist an flowdrive  zurückzugeben. Die weiteren Regelungen zur Rückgabe des Fahrzeugs ergeben sich aus den Ziffern 14-15 dieser ENDKUNDEN-AGB.

10.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein zur außerordentlichen Kündigung durch flowdrive berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  1. a) Der Kunde mit Zahlungen in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Summe von einem Monatspaket
  2. b) Der Kunde oder der nutzungsberechtigte Fahrer oder nutzungsberechtigte Dritte das überlassene Fahrzeug     durch Vernachlässigung der bestehenden Sorgfaltspflichten erheblich gefährdet.
  3. c) Der Kunde das Fahrzeug schuldhaft einem unbefugten Dritten überlässt.
  4. d) Der Kunde bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und     deshalb flowdrive die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen     Beendigung des Nutzungsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
  5. e) Die Fortsetzung der Buchung flowdrive aufgrund der hohen Schadensquote des Kunden unzumutbar ist.     Diese Grenze ist regelmäßig erreicht, sobald durch ein einmaliges oder mehrere einzelne Ereignisse ein     Gesamtschaden in Höhe von 5.000,00 EUR am Fahrzeug entstanden ist, den der Kunde zu vertreten hat.

10.5 Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen von flowdrive im Falle der außerordentlichen Kündigung bleibt vorbehalten.

11 ORT UND ZEIT DER RÜCKGABE DES FAHRZEUGS

11.1 Zum Ende der Laufzeit vereinbart flowdrive mit dem Kunden einen genauen Rückgabetermin innerhalb der Geschäftszeiten von flowdrive. Hierzu wird der Kunde in etwa sechs Wochen vor Laufzeitende kontaktiert.

Der spätestmögliche Zeitpunkt für die Rückgabe ist der letzte Tag der Laufzeit. Der Kunde hat die Pflicht, flowdrive mindestens zehn Werktage vor dem spätestmöglichen Zeitpunkt für die Rückgabe zwecks Vereinbarung eines Rückgabetermins zu kontaktieren.

11.2 Das Fahrzeug ist bei einem von flowdrive festgelegten Rückgabeort zurückzugeben. Dieser Rückgabeort wird rechtzeitig kommuniziert und ist spätestens zehn Werktage vor Vertragsende bekannt.

Bei Inanspruchnahme eines Logistikunternehmens für die Überbringung des Fahrzeugs werden die entstehenden Kosten separat in Rechnung gestellt.

 

12 FAHRZEUGZUSTAND BEI RÜCKGABE, MÄNGEL UND SCHÄDEN

12.1 Das Fahrzeug ist in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Vertragsgemäß in diesem Zusammenhang bedeutet, dass das Fahrzeug so (einschließlich Reinigung des Innen- und Außenbereichs des Fahrzeugs) zurückzugeben ist, wie es bei der Übergabe übernommen wurde. Die durch den vertragsgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs während der Mietzeit entstehenden Abnutzungen an Fahrzeugteilen bleiben dabei unberücksichtigt.

12.1.1 Dies gilt entsprechend auch für Zubehör. Zubehör umfasst alle sich zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs befindlichen losen Gegenstände, wie Warndreieck, Verbandskasten, Werkzeuge etc. einschließlich aller Unterlagen wie etwa die Zulassungsbescheinigung Teil I und das Serviceheft sowie sämtliche Schlüssel.

12.1.2 Dies gilt entsprechend auch für den Verbrauch von Betriebsflüssigkeiten aller Art (beispielsweise Kraftstoffe, AdBlue, Scheibenwaschwasser, Motoröl). Diese sind in Menge und geeigneter Qualität vom Kunden auf dessen Kosten wieder so aufzufüllen, dass der vertragsgemäße Zustand bei Rückgabe wiederhergestellt ist.

12.2 Maßgeblich für die Beurteilung der Vertragsgemäßheit ist der Zustand des Fahrzeugs, wie er im Übergabeprotokoll bei Übergabe dokumentiert ist.

12.3 Wird das Fahrzeug nicht in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben, so ist der Kunde flowdrive gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die mangelnde Vertragsgemäßheit des Zustands des Fahrzeugs bei der Rückgabe nicht zu vertreten hat.

12.4 Wird das Fahrzeug mit mehr gefahrenen Kilometern zurückgegeben, als vertraglich vereinbart waren, werden die Mehrkilometer bei Rückgabe des Fahrzeugs gemäß der Auflistung in der Produktdetailseite berechnet.

 

13 VERHALTEN BEI VERKEHRSUNFÄLLEN, HAFTUNG

13.1 Wird der Mieter während der Nutzung des Fahrzeuges verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall, Wildschaden, Brand oder Ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich für eine polizeiliche Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenhergangs zu sorgen.

13.2 Der Mieter hat dem Vermieter ferner einen schriftlichen Unfallbericht ggf. mit Unfallskizze zu übergeben, der Mieter hat darin auch Namen und Adresse der Beteiligten und Zeugen schriftlich festzuhalten.

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Mieters besteht, soweit der Vermieter für die entstandenen Schäden vom Unfallgegner, sonstigen unfallbeteiligten Dritten oder von der bestehenden Kasko-Versicherung oder anderweitig Ersatz erlangt.

13.3 Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten aus dieses Vertrages während der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Vermieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen.

Der Mieter haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Fahrzeuges festgestellt wird. Der Vermieter muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit das Fahrzeug nicht durch ihn oder einen Dritten bedient wurde.

13.4 Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsverordnung, während der Nutzung des Fahrzeuges ist ausschließlich Sache des Mieters. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen den Vermieter erheben.

13.5 Wird bei der Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden festgestellt, der in diesem Vertrag bzw. im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Mieter den Schaden zu vertreten hat, es sei denn er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Fahrzeuges bestanden hat.

14 SONSTIGE BESTIMMUNGEN

14.1 Die vertraglichen Beziehungen zwischen flowdrive und Ihnen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2 Für den Fall, dass sie Kaufmann sind, ist der Gerichtsstand für alle Klagen im Zusammenhang mit diesem Vertrag Heilbronn. Gleiches gilt, soweit sie eine natürliche Person sind und nach dem Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegen. Gleiches gilt ferner, falls ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen davon nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung entsprechen.

14.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser ENDKUNDEN-AGB sind nur wirksam, wenn sie bei oder nach Vertragsabschluss schriftlich vereinbart und ausdrücklich als Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bezeichnet werden. Dies gilt auch für diese Klausel.

 

Stand: 16.05.2023